Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland werden zum aktuellen Zeitpunkt noch mit Erdgas oder Heizölbetrieben (Stand 01/2024). Um sich aus dieser Abhängigkeit zu lösen, regelt das novellierte Gebäudeenergiegesetz seit dem 1. Januar 2024 verbindlich den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen – für eine Wärmeversorgung, die planbar, kostengünstig und stabil ist.
Das stärkt den Klimaschutz, verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preissteigerungen bei fossiler Energie. Denn Erdgas und Erdöl werden auch durch die CO2-Bepreisung schrittweise zukünftig absehbar teurer. Neben den Vorgaben für Erneuerbare Wärme und Heiztechnik regelt das GEG die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz Erneuerbarer Energien in Gebäuden – sowohl im Neubau als auch bei Bestandsgebäuden. Das GEG setzt damit neue Impulse zur Nutzung innovativer Ansätze beim energieeffizienten Bauen.