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Gebäudeautomation nach GEG

19.03.2022

Was bedeutet Gebäudeautomation nach GEG? Wir informieren Sie darüber!

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches im November 2020 verbindlich wurde und die EnEV ersetzt, dient nicht nur der Umsetzung des sparsamen Einsatzes von Energien in Gebäuden, sondern auch der zunehmenden Nutzung erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom. Durch den Gebrauch nachhaltiger Materialien und Anlagen bei der Sanierung und Modernisierung sowie bei der Erstellung eines Neubaus werden grundsätzlich viele Parameter erfüllt, sodass dem Energiesparen nichts mehr im Wege steht. Doch spart man nur durch den Einbau neuer Fenster mit einem besserem U-Wert oder einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer PV-Anlage ausreichend Energie, um die gewünschten Klimaziele der Regierung umzusetzen? Die Antwort ist umstritten…

Folgendes ist sich einmal vorzustellen: Es ist Winter und sehr kalt, die Sonne scheint und Sie sitzen in Ihrem warmen Arbeitszimmer und genießen den Ausblick auf eine mit Eiskristallen bedeckte Wiese. Damit die Luft zirkuliert, ist das Fenster durchgängig auf Kipp geöffnet, um etwas frische Luft zu spüren. Es fühlt sich erst mal gut an. Nach der Arbeit verlassen Sie das Arbeitszimmer und vergessen das Fenster zu schließen - und das einen ganzen Winter lang. Die Wärmepumpe läuft auf Hochtouren und verbraucht eine Menge Energie! So viel Energie kann die PV-Anlage auf Ihrem Dach nicht produzieren, da die Bedingungen nicht jeden Tag dieselben sind. Das Problem ist jedoch relativ leicht zu lösen. Das Ergebnis ist die Gebäudeautomation.

Viele verbinden die Gebäudeautomation mit der intelligenten Lichtsteuerung eines Gebäudes oder der Bedienung der Heizung über ein Tablet. Die Gebäudeautomation ist sehr viel umfassender, denn sie definiert die Intelligenz Ihres Gebäudes. Die wesentlichen Ziele der Gebäudeautomation sind die Optimierung des Ressourcenverbrauches und der Betriebskosten eines Gebäudes sowie die Erhöhung der Sicherheit für die Gebäudenutzer und den Bedienkomfort der Technik.

Betrachtet man noch einmal die beschriebene Ausgangslage in dem warmen Arbeitszimmer mit dem geöffneten Fenster. Dieses Mal wird das Gebäude über die Gebäudeautomation gesteuert. Beim Verlassen des Raumes wird dem System nach einiger Zeit bekannt, dass der Raum ungenutzt ist, jedoch einiges an Energie verbraucht, aber nicht benötigt wird. Das System schließt das auf Kipp stehende Fenster und reguliert die Heizung. Es kann eine Menge Energie gespart werden.

Auch dies hat der Gesetzesgeber frühzeitig erkannt und verlangt einen höheren Automationsgrad für Gebäude, was durchaus berechtigt ist. Bereits dieses Jahr soll das GEG an die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2018) angepasst werden, welche Niedrigstenergie-Standards definiert. Mithilfe der Einstufung in Gebäudeautomation-Effizienzklassen nach der DIN EN 15232 kann der notwendige Automationsgrad der Gebäude dann bestimmt werden.

Bildquelle: www.wissenschaft.de

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