Im Rahmen des Energieforums am 20. März 2025 werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Heiner von Riegen, ein Fachmann auf dem Gebiet der Solarenergie, gibt uns einen Einblick in wichtige Themen rund um die Solarpflicht, die neue Gesetzesnovelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie die Zukunft der Photovoltaik.
1. Was bedeutet die Solarpflicht und für wen gilt sie?
Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Vorgabe, die den Einbau von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen für Neubauten und gewerbliche Gebäude vorschreibt. Sie betrifft in vielen Bundesländern sowohl Einfamilienhäuser als auch gewerbliche Bauten. In Niedersachsen, Hamburg und Berlin gilt die Pflicht, während in Brandenburg (Potsdam) und Mecklenburg-Vorpommern keine solche Verpflichtung besteht.
2. Gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht?
Ja, es gibt Ausnahmen. Da die Solarpflicht auf Landesebene geregelt ist, variiert sie je nach Bundesland. In der Regel bestehen Ausnahmen bei technischen Unmöglichkeiten, zum Beispiel bei statischen Problemen des Gebäudes. Wichtig zu wissen: Die Nachweispflicht für diese Ausnahmen liegt beim Bauherrn.
3. Was bringt die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG), auch bekannt als „Solarspitzengesetz“? Die Novelle des EnWG zielt darauf ab, den Eigenverbrauch von Solarstrom attraktiver zu machen und gleichzeitig die Stromnetze zu entlasten. Konkret bedeutet dies, dass bei einem Börsenstrompreis von 0 € oder sogar negativem Preis keine Vergütung mehr gezahlt wird. In solchen Zeiten wird die Vergütung für Solarstrom an die regulären Vergütungszeiten angehängt. Für private wie auch gewerbliche Solaranlagenbesitzer bedeutet das, dass sich Investitionen in Speicher, Wärmepumpen oder Elektromobilität lohnen, um den Eigenverbrauch zu maximieren. Diese Novelle betrifft grundsätzlich nur neue Anlagen und wirkt nicht rückwirkend.
4. Was hat es mit der sogenannten 3 m² Regel bei PV-Modulen auf sich?
Bisher waren in Deutschland aus baurechtlicher Sicht nur Glasprodukte mit einer maximalen Fläche von 2 m² auf Dächern erlaubt. Diese Regel wurde nun vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf 3 m² erhöht. Die Module sind also größer, aber nicht zwangsläufig effizienter. Die größere Modulfläche kann jedoch dazu beitragen, die Montagezeiten zu verkürzen. Allerdings könnte die Handhabung bei windigem Wetter eine Herausforderung darstellen.
5. Wie hat sich der Wirkungsgrad von PV-Modulen entwickelt?
Der Wirkungsgrad einer Solarzelle beschreibt den Anteil der Sonnenstrahlung, der in nutzbare Energie umgewandelt wird. Ein höherer Wirkungsgrad bedeutet, dass ein Modul mehr Energie aus dem Sonnenlicht gewinnt. Praktisch gesehen wird der Wirkungsgrad von der Temperatur beeinflusst: Je höher die Temperatur, desto geringer der Wirkungsgrad. Es ist wichtig, dass der Wirkungsgrad nicht nur auf den Modulwirkungsgrad, sondern auch auf die Modulgröße bezogen betrachtet wird. Ein kleineres Modul, das schlecht konstruiert ist, könnte aufgrund von Schmutzansammlungen und mangelnder Effizienz den Stromertrag verringern.
6. Wie sieht der Ausblick auf die Ziele des Ausbaus erneuerbarer Energien aus?
Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 80 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Im Jahr 2024 lag dieser Anteil bei 57 %. Für die Photovoltaik gibt es eine Zielmarke von 215 GWp bis 2030. Bis Januar 2025 wurden in Deutschland bereits 99 GWp installiert. Zum Vergleich: China hat im Jahr 2024 allein 200 GWp an Solarleistung hinzugefügt – ein
beeindruckender Wert, der zeigt, wie schnell der globale Ausbau voranschreitet.
Fazit:
Die Entwicklungen im Bereich der Solarenergie und erneuerbarer Energien sind spannend und bieten viele neue Chancen für private und gewerbliche Solaranlagenbesitzer. Die Anpassungen in der Gesetzgebung sowie die Fortschritte bei der Effizienz von Photovoltaikanlagen tragen dazu bei, die Nutzung von Solarstrom weiter zu fördern und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. Wir wünschen allen Beteiligten viel Erfolg und Freude bei ihren neuen Aufgaben. Mit vereinten Kräften machen wir die NDB Unternehmensgruppe fit für die Zukunft!