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Allgemeines zur Wartung der Feststellanlage

Betreiberhinweis

Dieses Wartungs- und Prüfbuch dient als Nachweis über die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Funktionskontrolle der installierten Feststellanlage gemäß den geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen, den Herstellervorgaben sowie den einschlägigen technischen Regelwerken, insbesondere der DIN 14677 und den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen des Deutsches Institut für Bautechnik.

Die Feststellanlage ist Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie gewährleistet im Gefahrenfall das selbsttätige Schließen von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen und darf ausschließlich in betriebssicherem Zustand betrieben werden. 

Alle durchgeführten Arbeiten, festgestellten Mängel sowie getroffene Maßnahmen sind vollständig und nachvollziehbar in diesem Prüfbuch zu dokumentieren.

Dieses Prüfbuch ist dauerhaft am Objekt aufzubewahren und den zuständigen Behörden oder Sachverständigen auf Verlangen vorzulegen.

Betreiberpflichten

Der Betreiber der Anlage ist verantwortlich für:

  • den ordnungsgemäßen und bestimmungsgemäßen Betrieb der Feststellanlage, 
  • die Sicherstellung der ständigen Betriebsbereitschaft, 
  • die regelmäßige Prüfung und Wartung, 
  • die unverzügliche Beseitigung festgestellter Mängel, 
  • die Veranlassung notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen, 
  • die Führung und Aufbewahrung der Prüfdokumentation, 
  • die Verhinderung unzulässiger Veränderungen an der Anlage, 
  • die Sicherstellung freier Schließwege der Abschlüsse. 

Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass:

  • Brandschutzabschlüsse nicht verkeilt, blockiert oder außer Funktion gesetzt werden, 
  • Rauchmelder nicht verdeckt, verschmutzt oder beschädigt werden, 
  • die Anlage jederzeit zugänglich bleibt, 
  • nur zugelassene Komponenten verwendet werden, 
  • Änderungen an Türanlagen oder Gebäudestrukturen fachtechnisch bewertet werden.

Prüf- und Wartungszyklen

1. Tägliche Sichtkontrolle durch den Betreiber / Nutzer
Empfohlen wird eine regelmäßige Sichtkontrolle im laufenden Betrieb. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu melden.

2. Monatliche Funktionskontrolle
Empfohlen wird eine einfache Funktionsprüfung durch den Betreiber oder eingewiesene Personen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu melden.

3. Jährliche Wartung durch Fachkraft
Die Wartung ist mindestens einmal jährlich durch eine qualifizierte Fachkraft gemäß DIN 14677 durchzuführen. Der Wartungsumfang umfasst die mechanische und elektrische Prüfung sowie die Reinigung und Pflege von Anlagenteilen.

Qualifikation der ausführenden Fachkraft

Wartungs-, Prüf- und Instandsetzungsarbeiten dürfen ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit Nachweis der erforderlichen Kenntnisse gemäß DIN 14677 durchgeführt werden.

Dokumentation der Prüfungen

Alle Prüfungen, Wartungen, Störungen und Instandsetzungen sind vollständig im Wartungs- und Prüfbuch zu dokumentieren.

Hinweis zum Austausch von Rauchschaltern / Brandmeldern

Rauchschalter bzw. Brandmelder von Feststellanlagen sind gemäß den Vorgaben der DIN 14677, den Herstellerangaben sowie den bauaufsichtlichen Zulassungen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Austauschfristen:

  • Nach 5 Jahren: Gilt für Melder ohne Verschmutzungskompensation.
  • Nach 8 Jahren: Gilt für Melder, die über eine Verschmutzungskompensation oder automatische Kalibriereinrichtung verfügen. 
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Telefon 04141 523 01
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