Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
Hintergrundwissen: Regelmäßige Überprüfung Ihres Blitzschutzsystems
Um die dauerhafte Wirksamkeit Ihres Blitzschutzsystems gewährleisten zu können, ist die regelmäßige Überprüfung erforderlich. Sie soll gewährleisten, dass das Äußere und Innere Blitzschutzsystem in jeder Hinsicht den geltenden Normen und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Eine regelmäßige Überprüfung Ihres Blitzschutzsystems stellt zudem
sicher, dass zwischenzeitlich neu errichtete Anlagen (z. B.
Klimaanlagen, Antennen, elektrische Installationen) mit ins
Schutzkonzept einbezogen werden.
Die Prüfung ist gemäß der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) von einer
Blitzschutz-Fachkraft durchzuführen. Eine Blitzschutz-Fachkraft ist, wer auf Grund
seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen,
errichten und prüfen kann.
Eine Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen und
das Besichtigen und Messen des Blitzschutzsystems. Zudem sind die
technischen Unterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit
den Normen zu prüfen. Die nachstehende Tabelle zeigt die
Zeitintervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen:
Blitzschutz- Klasse | Sichtprüfung | Umfassende Prüfung | Umfassende Prüfung kritischer Systeme | ||
SK I und II | 1 Jahr | 2 Jahre | 1 Jahr | ||
SK III und IV | 2 Jahre | 4 Jahre | 1 Jahr | ||
Anmerkung | Blitzschutzsysteme für explosionsgefährdete bauliche Anlagen
sollten alle 6 Monate sichtgeprüft und jährlich umfassend geprüft werden. | ||||
Unsere Blitzschutz-Fachkräfte erstellen ein detailliertes Prüfprotokoll mit Informationen über die einzelnen Prüfschritte. Das Prüfungsergebnis muss unter anderem die festgestellten Abweichungen, Widerstandswerte und eventuell zu beseitigende Mängel am Blitzschutzsystem dokumentieren.
Diese Protokolle sollten vom Betreiber, Verwalter oder Eigentümer zusammen mit der Systemdokumentation aufbewahrt werden, da sie als Nachweis dienen, dass Sie die Verkehrssicherungspflicht bei Ihren technischen Anlagen befolgen.
Zusatzprüfungen
Zusatzprüfungen können durch zerstörerische Witterungseinflüsse, bauliche Tätigkeiten oder nach Blitzeinschlägen erforderlich werden. Diese sind dann zusätzlich zu den Wiederholungsprüfungen durchzuführen.
Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Schäden am Blitzschutzsystem sind kurzfristig nachzubessern. Der Betreiber, Verwalter bzw. der Eigentümer trägt die Verantwortung für eine umgehende Beseitigung der Mängel.
Wir empfehlen Ihnen, einen NDB Wartungsvertrag für Ihr Blitzschutzsystem abzuschließen. Dieser garantiert Ihnen ein sicheres Blitzschutzsystem vom Fachmann auf aktuellem Stand und gibt Ihnen durch den Nachweis der regelmäßigen Prüfungen auch rechtliche Sicherheit.
Unsere Experten beraten Sie gerne!


