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Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen

Hintergrundwissen: Regelmäßige Überprüfung Ihres Blitzschutzsystems

Um die dauerhafte Wirksamkeit Ihres Blitzschutzsystems gewährleisten zu können, ist die regelmäßige Überprüfung erforderlich. Sie soll gewährleisten, dass das Äußere und Innere Blitzschutzsystem in jeder Hinsicht den geltenden Normen und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Eine regelmäßige Überprüfung Ihres Blitzschutzsystems stellt zudem sicher, dass zwischenzeitlich neu errichtete Anlagen (z. B. Klimaanlagen, Antennen, elektrische Installationen) mit ins Schutzkonzept einbezogen werden.

Die Prüfung ist gemäß der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) von einer Blitzschutz-Fachkraft durchzuführen. Eine Blitzschutz-Fachkraft ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann.

Eine Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen und das Besichtigen und Messen des Blitzschutzsystems. Zudem sind die technischen Unterlagen auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Normen zu prüfen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Zeitintervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen:

 Blitzschutz-
 Klasse
Sichtprüfung
Umfassende Prüfung
Umfassende Prüfung kritischer Systeme
 SK I und II
1 Jahr
2 Jahre
1 Jahr
 SK III und IV 
2 Jahre
4 Jahre
1 Jahr
 Anmerkung
 Blitzschutzsysteme für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten
 alle 6 Monate sichtgeprüft und jährlich umfassend geprüft werden.

Unsere Blitzschutz-Fachkräfte erstellen ein detailliertes Prüfprotokoll mit Informationen über die einzelnen Prüfschritte. Das Prüfungsergebnis muss unter anderem die festgestellten Abweichungen, Widerstandswerte und eventuell zu beseitigende Mängel am Blitzschutzsystem dokumentieren.

Diese Protokolle sollten vom Betreiber, Verwalter oder Eigentümer zusammen mit der Systemdokumentation aufbewahrt werden, da sie als Nachweis dienen, dass Sie die Verkehrssicherungspflicht bei Ihren technischen Anlagen befolgen.

Zusatzprüfungen

Zusatzprüfungen können durch zerstörerische Witterungseinflüsse, bauliche Tätigkeiten oder nach Blitzeinschlägen erforderlich werden. Diese sind dann zusätzlich zu den Wiederholungsprüfungen durchzuführen.

Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Schäden am Blitzschutzsystem sind kurzfristig nachzubessern. Der Betreiber, Verwalter bzw. der Eigentümer trägt die Verantwortung für eine umgehende Beseitigung der Mängel.

Wir empfehlen Ihnen, einen NDB Wartungsvertrag für Ihr Blitzschutzsystem abzuschließen. Dieser garantiert Ihnen ein sicheres Blitzschutzsystem vom Fachmann auf aktuellem Stand und gibt Ihnen durch den Nachweis der regelmäßigen Prüfungen auch rechtliche Sicherheit.

Unsere Experten beraten Sie gerne!

Arndt, Henning
Henning Arndt
Position: Vertrieb
Telefon: 03327 6631-43
Fax: 03327 6631-50
Tiedemann, Henry
Henry Tiedemann
Position: Vertrieb
Telefon: 04141 523-111
Fax: 04141 53599-1