Planung eines Blitzschutzsystems
1. Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen |
Hintergrundwissen: Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen
Das vorrangige Ziel des Einsatzes von Blitzschutzsystemen ist klar definiert:
- der Schutz von Leib und Leben,
- der Schutz vor Störung und Zerstörung baulicher und elektrischer Anlagen sowie
- die Abwendung eventueller Folgeschäden.
Eine Absicherung durch eine entsprechende Versicherung kann zwar
die finanziellen Folgen eines Schadens durch Blitzeinschlag oder
Überspannung abdecken, jedoch nicht die Gefahr eines
Personenschadens mindern oder die mit einem Schadensereignis
verbundenen Folgeschäden beeinflussen.
Die Überprüfung Ihres Gebäudes auf die Notwendigkeit des Schutzes
gegen Blitzeinschlag kann mit Hilfe einer in den
Blitzschutz-Normen gegebenen Risikoanalyse erfolgen und wird auch
gesetzlich verlangt. So wird etwa in den Landesbauordnungen der
einzelnen Bundesländer unter dem Kapitel „Brandschutz“ bestimmt:
„Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung
Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann,
sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzsystemen zu versehen.“
Bauliche Anlagen, die von Gesetzes wegen definitiv mit einem Blitzschutzsystem auszurüsten sind, sind beispielsweise:
- Schulen und Kindergärten
- Krankenhäuser
- Versammlungsstätten
(Kino, Theater, Museen) - Verkaufsstätten - Ladenstraßenbereiche (Nutzfläche > 2.000 m²)
- Hochhäuser gemäß § 2 Abs. 2 HBauO
- Explosionsgefährdete, bauliche Anlagen
- Seniorenwohnheime
- Historisch bedeutsame Gebäude
- Gaststätten (ab 400 Gastplätzen oder
mehr als 60 Gastbetten) - Ausstellungsstätten
(Nutzfläche > 2.000 m²) - Kasernen
- Justizvollzugsanstalten
Der Gesetzgeber überlässt es den Bauherren bzw. den zuständigen Behörden, die Schutzbedürftigkeit der jeweiligen baulichen Anlage hinsichtlich Lage, Bauart oder Nutzung mit dem Blick auf schwerwiegende Folgen im Rahmen der Risikoanalyse abzuschätzen. Zur Einordnung in Schutzklassen kann die VdS-Richtlinie 2010 „Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz, Richtlinien zur Schadenverhütung“ herangezogen werden.
Unsere Experten stehen Ihnen für ein Analyse Ihres Gebäudes und die Einordnung in die entsprechende Schutzklasse gerne zur Verfügung.


