Innerer Blitzschutz
Hintergrundwissen: Potentialausgleich
Neben der normgerechten Ausführung eines Äußeren Blitzschutzsystems mit Fangeinrichtung, Ableitungseinrichtung und Erdungsanlage, ist auch der Innere Blitzschutz zum Schutz von Personen und elektrotechnischen Einrichtungen durchzuführen. Hierfür wird ein Blitzschutz-Potentialausgleich installiert, d.h. das Blitzschutzsystem wird mit dem Metallgerüst des Gebäudes, den enthaltenen Installationen aus Metall und den Einrichtungen der Energie- und Informationstechnik innerhalb des Gebäudes verbunden.
Der bei Gebäuden mit einer äußeren Blitzschutzanlage zwingend notwendige Potentialausgleich als Bestandteil des inneren Blitzschutzes und der weitergehende Überspannungsschutz haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mehr und mehr empfindliche elektronische Systeme kommen in Öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Wohngebäuden zum Einsatz.
Um diese Systeme wirksam gegen Überspannungen aus direkten und indirekten Blitzeinwirkungen zu schützen, ist die Installation eines vollständigen Schutzpotentialausgleichs und mehrstufigen Überspannungsschutzsystems notwendig.
Schutzpotentialausgleich
Der Schutzpotentialausgleich ist der Potentialausgleich zwischen allen in ein Gebäude geführten Leitungen, die ein elektrisches Potential von Außen ins Gebäude einführen können, wie beispielsweise
- Leitungen der Antennen- und Kommunikationstechnik
- Zentrale- oder Gas-Heizungsanlage
- Gebäudedurchziehende Metallteile (Fassadenunterkonstruktion, Aufzüge, Lüfter- und Klimakanäle)
- Photovoltaikanlage
- Metallene Wasserverbrauchs- und Abwasserleitungen
und dem Fundamenterder bzw. Blitzschutzerder. Der Potentialausgleich muss so nah wie möglich am Gebäudeeintritt, z. B. im Hausanschlussraum, durchgeführt und auf einer Potentialausgleichsschiene (Haupterdungsschiene) zusammengeführt werden. Vor Inbetriebnahme der elektrischen Anlage ist die Funktionstüchtigkeit des installierten Potentialausgleichs zu überprüfen. Es sind niederohmige Durchgangswiderstände von < 1 Ω einzuhalten.

Örtlicher Potentialausgleich
Ein zusätzlicher (örtlicher) Potentialausgleich ist ein
Potentialausgleich zwischen allen elektrisch leitfähigen Teilen in
einem Raum oder Bereich und dem Schutzleiter der in den Raum oder
Bereich geführten Leitungen für Niederspannung.
- Räume mit Badewanne oder Dusche
- Becken von Schwimmbädern und andere Becken, Saunen
- Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen
- Medizinisch genutzte Räume
- Feuchträume
- Feuergefährdete Bereiche
- Explosionsgefährdete Bereiche
- Industriegebäude
Im Unterschied zum Schutzpotentialausgleich (Hauptpotentialausgleich) kann der zusätzliche Potentialausgleich örtlich begrenzt sein.
Unsere Experten beraten Sie gerne und ausführlich zu sämtlichen
Fragestellungen rund um
Ihr individuelles Schutzkonzept!


