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Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

 

Hintergrundwissen: Auswirkungen des Blitzstromes auf technische Anlagen

Elektrische Geräte und Anlagen beeinflussen einander, wenn sie direkt miteinander verbunden sind oder sich in geringer räumlicher Distanz voneinander befinden. Zur Sicherstellung der Funktion müssen diese Nebenwirkungen und Interferenzen unter angemessener Kontrolle gehalten werden.

Auch der Blitzstrom und das damit verbundene starke elektromagnetische Feld stellen eine erhebliche Störquelle für technische Geräte und Anlagen dar.

Somit muss eine Blitzschutzanlage mit ihren Komponenten ebenfalls die Anforderung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) erfüllen und sicher stellen, dass die technischen Geräte der entsprechenden baulichen Anlage nicht mittels ungewollter elektrischer oder elektromagnetischer Effekte störend beeinflusst werden.

Nachweis und Bestätigung von Störunempfindlichkeit und hinreichend geringer Störaussendung elektrischer Betriebsmittel sind durch EMV-Richtlinien und EMV-Normen geregelt. Die Europäische EMV-Richtlinie definiert elektromagnetische Verträglichkeit wie folgt:

Die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.

Eine effektive Schirmung gegen magnetische Felder entsteht durch einen vermaschten Zusammenschluss von ausgedehnten, metallenen Komponenten, wie z. B. Stahlarmierungen in Beton, Metalldächern und Metallfassaden. So werden große magnetische Felder durch engmaschige Gitterschirme reduziert.

Im Rahmen von Rohbaumaßahmen können zu Abschirmzwecken Baustahlmatten verwendet werden. Diese sind auch für eine nachträgliche Schirmung geeignet, sollten aber aus Korrosionsschutzgründen in verzinkter Ausführung verwendet werden.

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