Äußerer Blitzschutz
Hintergrundwissen: Erdungsanlage
Die Erdungsanlage eines Gebäudes stellt den Übergang des
Blitzstromes in das Erdreich und dessen Verteilung im Erdreich
sicher. Die Anforderungen, die ein Erdungssystem
- unabhängig von der Dimensionierung und der Ausführungsart -
erfüllen muss, sind
- die Personensicherheit,
- die Korrosionsbeständigkeit,
- die mechanische Festigkeit und
- die Beherrschung des höchsten Fehlerstroms und seiner thermischen Wirkungen.
Kriterien für eine gleichmäßige Verteilung des Blitzstromes sind
Form und Abmessung der Erdungsanlage. Da häufig unterschiedliche
Erdungssysteme miteinander verbunden werden, ist die Auswahl der
richtigen Werkstoffe wesentlich, um korrosionsbedingten
Zersetzungen entgegen wirken zu können.
Fundamenterder
Die DIN 18015 und die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB)
fordern einen Fundamenterder für jeden Neubau. Die entsprechenden Ausführungen und Anforderungen werden
ebenfalls in der DIN 18014 geregelt.
Der Fundamenterder wird in das Betonfundament einer baulichen
Anlage eingebracht. Er kann aus einem oder mehreren Leitern
bestehen. Der Beton muss mit der Erde großflächig in Berührung
stehen. Werden Fundamente als Weiße Wanne ausgeführt, d. h. der Beton ist durch die Beigabe von
Zusatzstoffen wasserundurchlässig, ist die Erdung außerhalb zu
verlegen.
Gleiches gilt für Fundamente, die als Schwarze Wanne ausgeführt werden. Hier wird mittels Bitumenbahnen der Beton nach
außen isoliert, so dass auch hier die Erderwirkung eines
Fundamenterders nicht gegeben ist.
Um die Erdungsanforderungen einhalten zu können, ist die
Installation einer Ringerdung außen um das Gebäude oder innerhalb
der Sauberkeitsschicht erforderlich. Der in die Fundamentplatte
eingebrachte Erder wird zur Potentialsteuerung im Gebäude verwendet.
Da der Fundamenterder wesentliche Sicherheitsfunktionen erfüllt,
gilt er als Bestandteil der elektrischen Anlage. Die Installation eines Fundamenterders ist daher durch eine
Blitzschutz- oder Elektrofachkraft vorzunehmen oder durch diese zu
überwachen.
Ringerdung
Eine Ringerdung wird möglichst als geschlossener Ring um eine bauliche Anlage unterhalb oder oberhalb der Erdoberfläche verlegt. Wenn das Schließen des Ringes im Außenbereich nicht möglich ist, sind die Verbindungen im Inneren des Gebäudes herzustellen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass 80% der Leitungen erdfühlig verlegt werden müssen. Kann diese Quote nicht erreicht werden, sind gegebenenfalls zusätzliche Tiefenerder einzubringen. Die Ringleitung ist in der Erde im Abstand von 1,0 m und in 0,5 m Tiefe rund um das Außenfundament der baulichen Anlage zu verlegen.

Tiefenerder
Der Tiefenerder wird im Allgemeinen vertikal in den gewachsenen
Boden eingerammt. Die Mindesttiefe beträgt 2,5m. Die tatsächlich
notwendige Tiefe ist mittels Messung des geforderten Widerstandes
festzustellen. Die in der Praxis gängigste Länge von Tiefenerdern
beträgt 9,0m.
Steuererder
Steuererder sind Erder, die um einen Haupterder in spezieller
Anordnung eingebracht sind und dienen eher der Potentialsteuerung als der Einhaltung bestimmter Ausbreitungswiderstände. Um die
Schrittspannungen zu minimieren, werden unmittelbar um den
Haupterder zusätzliche Ringerder oder Maschenerder als Steuererder
im Erdreich vergraben. Durch diese Maßnahme wird eine gute
Potentialsteuerung erreicht.
Natürliche Erder
Natürliche Erder sind Gebäude-, Fundamentteile oder metallene,
leitende Körper, die großflächig mit dem Erdreich in Verbindung
stehen, deren ursprünglicher Zweck aber nicht die Erdung ist
(Bewehrungsstähle, Rohrleitungen, Spundwände, etc.).
Haben Sie Fragen zum Konzept des Erdungssystems für Ihre bauliche
Anlage?
Unsere Experten beraten Sie gerne!


