Äußerer Blitzschutz
Hintergrundwissen: Ableitungseinrichtung
Als Ableitungseinrichtung bezeichnet man die leitende Verbindung
zwischen einer Fangeinrichtung und einer Erdungsanlage. Sie hat die Aufgabe, die von der Fangeinrichtung ausgehenden
Blitzströme auf kürzestem Wege zur Erdungsanlage abzuleiten.
Um eine optimale Aufteilung des Blitzstroms zu erreichen, sollten
die Ableitungen möglichst gleichmäßig auf die bauliche Anlage
verteilt werden. Auf Grund von örtlichen Gegebenheiten können die
Abstände variieren. Die in jedem Fall mindestens einzuhaltende
Anzahl von Ableitungen orientiert sich gemäß DIN EN 62305-3 (VDE
0185-305-3) an der jeweiligen Schutzklasse und am Umfang der
baulichen Anlage.
Auf bauliche Erfordernisse (Denkmalschutz, Architektur) kann auf
Grund einer Vielzahl von Verlegungsvarianten und dem Fachwissen unserer Experten weitestgehend Rücksicht
genommen werden.
Wenn Blitzstromtragfähigkeit und durchgehend elektrische
Leitfähigkeit gewährleistet sind, können auch natürliche
Bestandteile von baulichen Anlagen, wie Stahlskelette,
Stahlbeton-Stützen und vorgehängte, hinterlüftete Fassaden als Ableitungen verwendet werden.
Schritt- und Berührungsspannung
Obwohl ein Blitzschutzsystem nach dem Stand der Normung geplant
ist, kann es - in besonderen Fällen - außerhalb von Gebäuden in der
Nähe von Ableitungen zu lebensgefährlichen Berührungsspannungen
kommen. Für den Fall das blanke Ableitungen frei zugänglich
sind, ist insbesondere der Eingangsbereich von baulichen
Anlagen, wie beispielsweise Schulen, Kindergärten, Einkaufszentren
und Theatern gefährdet. Der Gefahrenbereich für Personen, die
sich außerhalb von Gebäuden aufhalten, ist definiert auf Erdniveau
innerhalb einer Höhe von ca. 3 m und einem Abstand von 3 m um die
Ableitung.

Um diese Gefährdung einzudämmen, kommen spezielle hochspannungsfeste isolierte Ableitungen mit Spezialmantel z. B. CUI-Leitung (Dehn HVI-Leitung System) zum Einsatz, die die Berührungsspannung beherrschbar machen.
Unsere Experten beraten Sie gerne!


